Als Selbständiger ein Auto kaufen ? Wie sieht es steuerlich aus?

Will man als Selbständiger ein Auto kaufen, gibt es einige Dinge zu beachten. Je nach Situation sind sogar finanzielle Vorteile drin. Allerdings sieht das Finanzamt bei Selbständigen ganz genau hin; bei teuren Anschaffungen wie einem Auto erst recht.

Nicht ohne Grund leasen viele Selbständige ein Auto anstatt es zu kaufen. Die Liquidität wird nicht allzu stark beeinträchtigt, alleine das ist ein wesentlicher Punkt für viele Selbständige. Die restlichen Ausgaben sind überschaubar: Zubehörteile wie Reifen sind online schnell gekauft, oft auch zu sehr fairen Preisen. Erst dann geht es zur entscheidenden Frage: Kann das Auto steuerlich geltend gemacht werden, und falls ja, unter welchen Bedingungen?

Das Finanzamt möchte Zahlen sehen

Das Finanzamt entscheidet zwischen geschäftlicher und privater Nutzung. Entscheidend ist, zu welchen Anteilen das Auto zu welchem Zweck eingesetzt wird.

  • Wird das Auto zu mindestens 50 Prozent für berufliche Zwecke eingesetzt, so zählt es zum Betriebsvermögen. Dadurch kann es vollständig als Betriebsausgabe geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden.
  • Wird das Auto zu weniger als 50 Prozent der Fahrten für berufliche Zwecke genutzt, zählt es nicht vollständig zum Betriebsvermögen. Per Fahrtenbuch wird ermittelt, wie groß der berufliche Anteil ist, basierend darauf kann das Auto anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Zum Fahrtenbuch sei noch erwähnt, dass es wirklich lückenlos geführt sein muss. Andernfalls ist das Finanzamt berechtigt, das Auto zu keinem Anteil zum Betriebsvermögen hinzu zu rechnen. Steuerliche Vorteile wären damit ausgeschlossen, und das gilt es zu vermeiden.

Ebenfalls wichtig: Wer einen Firmenwagen privat nutzt, aber kein Fahrtenbuch führen möchte, der fällt unter die 1-Prozent-Regelung. Denn dann ist von einem ?geldwerten Vorteil? die Rede. Monatlich muss 1 Prozent des Listenpreises zum versteuernden Einkommen dazu gerechnet werden, auf das Jahr gerechnet also 12 Prozent. Der tatsächliche Kaufpreis spielt dabei keine Rolle; alleine der Listenpreis zählt.

Wer diese Kosten umgehen möchte, kommt nicht an einem Fahrtenbuch vorbei. Mit dem Fahrtenbuch wird nur der tatsächliche Anteil der Privatnutzung zur Besteuerung dazu gerechnet. Ein Gespräch mit dem Steuerberater bringt Klarheit, welche Variante am besten geeignet ist. Denn ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch bedeutet viel Aufwand ? mehr, als sich so manch einer vorstellen kann.