Mindestbeitragsbemessungsgrenze 2017 Krankenversicherung für Selbständige

KrankenkasseWie jedes Jahr wird auch dieses Jahr vieles teurer und einer der Hauptposten für viele Selbständige sind die in Deutschland extrem hohen Beiträge für die Krankenversicherung, insbesondere, wenn man selbständig ist. In Medien wird oft über die Beitragsbemessungsgrenze in großen Medien berichtet, also die Grenze bis zu der Arbeitnehmer und andere maximal einen Beitrag prozentual auf ihr Einkommen zahlen müssen, weniger Beachtung, aber für viele kleine Selbständige wichtiger, ist aber die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankversicherung

Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankversicherung gibt an, welches Einkommen für hauptberuflich Selbständige als Mindesteinkommen angenommen wird, unabhängig davon, ob dieser tatsächlich vielleicht weniger verdient hat.

Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze 2017 liegt nun bei 2231,55, 2016 waren es noch 2.178,75 Euro. Aufgrund der unterschiedlichen Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse kann man nun keinen allgemeinen Vergleich machen, aber ein guter anzunehmender Mittelwert ohne Krankentagegeldanspruch wäre 15.2% Beitragssatz.

Setzt man diesen Wert an, so ergibt sich folgende Änderung bzw. Steigerung bei der Krankversicherung für Selbständige:

2016: 15.2% auf 2.178,75 Euro: 331,17
2017: 15.2% auf 2231,55: 339,20

also eine Steigerung von knapp 8 Euro. Zusätzlich zu den genannten Beiträgen kommen dann natürlich noch die Kosten für die Pflegeversicherung, die ja nun auch schon wieder um 0,2% erhöht wird.

In der Summe: Die ohnehin teure Krankenversicherung in Deutschland wird halt wieder mal noch teurer, wie jedes Jahr, ohne dass die Frage nach der Belastungsfähigkeit des Einzeln vom Gesetzgeber gestellt wird und manchen macht das Thema Krankenkasse sicher eher krank als gesund, was eben nicht an dieser, sondern an der Politik liegt.

Die einzelnen konkreten Beträge können natürlich abweichen, je nachdem, ob man Krankentagegeld in Anspruch nimmt und vor allem je nach Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Wer mehr verdient als die Mindestbeitragsbemessungsgrenze zahlt entsprechend den Prozentsatz für sein Einkommen bis eben zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.350 Euro.

Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige: Ziemlicher Brocken

Ziemlicher Brocken, der bekanntermaßen viele Selbständige überfordert und Änderungen sind nicht in Sicht, da die Problematik von den entscheidenden politischen Kräften ignoriert wird bzw. als nichtig abgetan wird. Es ist also weiterhin möglich, dass man zwar 1000 verdient, aber man für mindestens 1.487,50 und im schlimmsten Fall für 2.231,55 Euro einen Beitrag zahlen muss.

Immerhin kann man als Selbständiger, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, einen Antrag auf soziale Härte stellen. Wenn genehmigt, wird als Mindestbemessungsgrenze der Betrag von 1.487,50 angesetzt (in 2016: 1.452,50). Auch hier wird es also ein paar Euro in 2017 teurer.

Alternativen gibt es keine, für junge Selbständige ohne Familie käme allerdings zumindest zeitweise eine private Krankenversicherung infrage, was man im Einzelfall hier durch einen einfachen Vergleich prüfen kann.

Die Mindestbemessungsgrenze allgemein liegt 2017 bei 991,67 €, also der Betrag, denn etwa Studenten zahlen müssen, wenn sie zu alt für den speziellen Studententarif sind, ebenso natürlich mancher nebenberuflich Selbständige, je nach persönlicher Ausgangslage und Einkommen.

Wie jedes Jahr, seitdem ich über das leidige Thema Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige berichten muss, gönne ich auch dieses Jahr dem Thema ein passendes Artikelbild.