Nebenberuflich oder Hauptberuflich Selbstständig? – Krankenkassenbeiträge

KrankenkasseJeder, der hauptberuflich selbständig ist, kennt die Belastung, die Krankenkassenbeiträge mit sich bringen können und bei vielen in keinem gerechten Verhältnis zum Einkommen stehen. Ein Problem, welches bereits mehre hunderttausende Selbständige so sehr belastet, dass diese mit ihren Beiträgen in Rückstand sind und auf diese Weise in eine Schuldenfalle geraten (können). Ein Problem, welches die Politik bisher nicht gelöst hat, aber dem sie sich wohl bald stellen muss, zumal es die Politik ist, die dieses Problem verursacht hat.

Wie aber sieht es mit nebenberuflich Selbständigen aus?

Familienversichert bis nebenberuflich selbständig versichert

Nun, einigermaßen gut weg kommt man, wenn man familienversichert ist und nicht mehr als 380 Euro (2013) im Monat verdient, in diesem Falle müssen keine Extrabeiträge bezahlt werden. Darüber hinaus wird man in aller Regel dann als nebenberuflich eingestuft, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet (dann wird man sicher als hauptberuflich) bzw. 20, dann kann man es im Zweifel widerlegen (oder zumindest versuchen), zudem darf das Einkommen nicht die Haupteinnahmequelle zur Lebensführung sein. Wenn als der Partner 2.500 Euro verdient und man selber vielleicht 700 dazu, wird man sich wahrscheinlich nebenberuflich versichern müssen, aber nicht hauptberuflich, d.h. es fallen Beitragszahlungen an, aber nicht in der gleichen Höhe wie bei hauptberuflich Selbständigen. Die Berechnung, ob man nun als nebenberuflich oder hauptberuflich eingestuft wird, erfolgt in-etwa wie folgt:

Einkommen beider Ehepartner geteilt durch 2 ergibt den Unterhaltsbedarf, diesen wiederum durch 2 geteilt, ergibt die Hälfte des Unterhaltsbedarfs. Ist dieser Höhe als das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit, dann erfolgt die Einstufung als nebenberuflich, ansonsten auch mal als hauptberuflich. Daneben spielt aber auch noch eine Rolle, ob man einen Mitarbeiter hat bzw. wie viel Stunden man für seine Tätigkeit verbringt. Beide Faktoren sollten in der Regel aber selten das Problem sein.

Beispiel: Mann verdient 30.000 als Angestellter, Frau verdient 5.000 nebenberuflich

(30.0000+5.000) / 2 = 17.500 / 2 = 8.7500 > 5.000 – in der Regel wird man als nebenberuflich eingestuft.

Job und Selbständig, was zählt wann ?

Schwieriger wird es, wenn man selber einen Hauptberuf hat und zusätzlich eine Selbständigkeit. Früher wurde praktisch immer der Hauptberuf als Grundlage für die Beitragszahlungen gesehen, heute ist dies leider, und meist zum Nachteil der Betroffenen, anders. Entscheidend ist vor allem, was die Haupteinnahmequelle ist. Verdient also jemand im Hauptberuf 1.500 Euro und im Nebenberuf 2.500 Euro monatlich, dann wird man mittlerweile mit Sicherheit als hauptberuflich Selbständiger eingestuft werden, höhere Beiträge sind (mitunter) die Folge, da diese nun vom Versicherten alleine getragen werden müssen.

Neben dem Einkommen spielt auch noch die Wochenarbeitszeit (also mehr als 20 Stunden, Zahlen schwanken hier etwa, manche KK nennen auch 19,25) sowie die Frage, ob man einen Mitarbeiter (oder mehrere) mehr als geringfügig beschäftigt. Letzteres ist ja meist eindeutig, die Frage der Wochenstunden eher nicht. Für die Krankenkassen ohnehin kaum nachprüfbar ist es seit 2011 dann auch vorwiegend die Frage des Einkommens, die entscheidet. Schwierig wird es natürlich, wenn sich Einkommen und Aufwand bei einer nicht-selbständigen Tätigkeit und selbständigen Tätigkeit in etwa die Waage halten. Hier wird dann die „Gesamtsituation“ geprüft.

Nicht problematisch ist es, wenn aus verschiedenen Gründen, wie etwa Elternzeit der Hauptberuf vorübergehend unterbrochen wird und die Selbständigkeit fortgeführt wird, es sei denn, in dieser Zeit wird die nebenberufliche Selbständigkeit deutlich ausgebaut.

Selbständig und sonst nichst? dann wird es meist teuer…

Ganz schlecht sieht es aus, wenn die Selbständigkeit die einzige Geldquelle ist, denn dann wird man immer als hauptberuflich mittlerweile eingestuft, man muss also auch die ganze Last der mitunter zu hohen Beiträge, im Verhältnis zum Einkommen mancher, tragen. Wenn die selbständige Tätigkeit die einzige Einnahmequelle ist, spielt es mittlerweile meist keine Rolle mehr, wie viel Stunden man arbeitet. Allerdings variieren hier auch die Angaben bei Krankenkassen, wie sich die Sache mit den Stunden in Kombination mit der Alleinstellung einer selbständigen Tätigkeit nun tatsächlich verhält, so schreibt die TK etwa auf ihrer Seite „Besteht kein festes Beschäftigungsverhältnis gilt eine selbstständige Tätigkeit grundsätzlich als nebenberuflich, wenn Sie diese halbtags mit weniger als 19,25 Stunden in der Woche ausüben. Sind Sie mehr als 19,25 Stunden die Woche selbstständig tätig, prüft die TK, wie hoch die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit ist.“, was durchaus im Widerspruch zu den Aussagen anderer Krankenkassen stehen könnte.

Bei Grenzfällen Kasse kontaktieren

Es gibt sehr viele Grenzfälle, wo sich verschiedene Einkommensarten die Waage halten bzw. die Frage nach dem Einkommen von Partner und einem Selbst, Grenzsituationen ergeben. Im Zweifel sollte man hier das Gespräch mit der Krankenkasse suchen, um nicht später eventuell Nachzahlungen leisten zu müssen.

Als Selbständiger ist man zudem verpflichtet, umgehend nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheides diesen der Krankenkasse weiterzuleiten. Insbesondere, wenn das Einkommen niedriger war als im Vorjahr, ist dies auch im Eigeninteresse, umso schnell wie möglich von niedrigeren Beiträgen zu profitieren.

Selbständige und Krankenkassenbeiträge reformbedürftig

An vielen Stellen überfordert das deutsche Krankenkassen- bzw. Beitragssystem Selbständige, insbesondere diejenigen, welche an und für sich genug verdienen, um über die Runden zu kommen, aber überproportionale Beiträge zur Krankenkasse leisten müssen, und so in Engpässe geraten. In manchen Fällen erschwert es auch Partnerschaften das „gemeinsame“ Überleben, insbesondere, wenn beide Partner zusammen einen Beitrag erwirtschaften, der ihnen eine Lebensbasis ermöglichen würde, dies aber zumindest erschwert wird, wenn dieser gemeinsame Betrag zu doppelten Belastungen bei den Krankenkassenbeiträgen führt. Das „moderne“ Leben führt zu unkonventionellen Wegen, wie Menschen sich ihr Geld, oft auch gemeinsam, verdienen. Dies wird auch quasi von den Menschen verlangt, andererseits steht dem aber oft ein teures und unflexibles Beitragssystem entgegen, welche diese modernen Erwerbssituationen nicht berücksichtigt.

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