Der eigene Pkw ist für die meisten Selbständigen genauso wichtig wie das eigene Notebook, insbesondere, wenn es häufiger zum Kunden geht. Viele Wege führen hier natürlich zum eigenen Pkw, aber als Selbständiger gibt es doch einige Dinge zu beachten, auch dann, wenn es aus Kostengründen ein Gebrauchtwagen sein soll. Gerade Jungunternehmer und Gründer haben oft ein knappes Budget und auch in späteren Jahren kann es immer mal Zeiten geben, wo der Geldbeutel nicht ganz so üppig gefüllt ist. Auch wenn es Alternativen wie Leasing gibt, kann dann auch für Selbständige ein Gebrauchtwagen die richtige Wahl sein, aber es gibt Punkte, die man beachten muss, wobei das Thema Pkw und Firmen / Selbständige ohnehin ein vielschichtiges Thema ist.
Mehrwertsteuer beim Gebrauchtwagen
Als Selbständiger ist es verlockend, auch bei einem Gebrauchtwagen die Mehrwertsteuer ausweisen zu lassen und sich diese vom Finanzamt erstatten zu lassen. Allerdings setzt dies voraus, dass der Verkäufer auch Umsatzsteuer ausweisen kann, womit der Kauf von privat natürlich entfällt. Trotzdem kann man natürlich große Plattformen wie hier nutzen, wo man aufgrund der großen Auswahl an Fahrzeugen beste Chancen hat, den für den jeweiligen Zweck passenden Privat- und Geschäftswagen zu finden. Man muss aber darauf achten, dass der Verkäufer ein Händler ist, der Mehrwertsteuer ausweisen kann, was in vielen Anzeigen bereits angegeben ist. Zudem ist es wichtig, dass man das Auto nicht auf eigenen Namen erwirbt, sondern auf den Namen des eigenen Gewerbes bzw. Unternehmens.
Ein Schritt, der bei aller Verlockung gut überlegt sein sollte, besonders wenn man einen hohen privaten Anteil an der Nutzung später hat. Nicht nur unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen, sondern auch im Hinblick auf einen eventuell späteren Verkauf. Verkaufen Sie ihren Wagen als Unternehmer, so stehen Sie, anders als bei einem Privatwagen Verkauf, für die Sachmängelhaftung ein, auch dies sollte bedacht werden. Verkaufen Sie ein Auto, welches dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, später, so muss der Mehrwertsteueranteil des Erlöses dann natürlich ebenso dem Finanzamt abgeführt werden.
Auch beim Gebrauchtwagen: Bruttolisten Neupreis bei 1% Regelung
Im Artikel „Als Selbständiger ein Auto kaufen? Wie sieht es steuerlich aus?“ habe ich ja die steuerlichen Aspekte inklusive der Frage, ab wann ein Auto, ob neu oder gebraucht, dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann, ja bereits besprochen. Wie im Artikel erwähnt: Nutzt man einen Firmenwagen auch für private Zwecke, so wird dies vom Finanzamt als geldwerter Vorteil betrachtet, der natürlich versteuert werden muss. Hier hat man dann die Wahl zwischen Fahrtenbuch und der bekannten 1% Regelung. Wer kein Fahrtenbuch führen möchte, sondern die 1% Regelung wählt, muss dabei beachten, dass auch bei einem Gebrauchtwagen der Bruttolisten Neupreis angesetzt wird. 1% hört sich vielleicht nicht viel an, aber 1% von einem Wagen, der neu einen Wert von 30000 hatte, sind 300 Euro monatlich, welche dem versteuernden Einkommen zugerechnet werden müssen.
Und die Abschreibung bei einem Gebrauchtwagen?
Bleibt noch die Frage der Abschreibung, wenn ein Gebrauchtwagen dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. Bei einem Neuwagen liegt die Abschreibungsdauer bei 6 Jahren, bei einem Gebrauchtwagen wird hier dagegen die Restnutzungszeit angesetzt. Sie können also die gesamten Anschaffungskosten abschreiben, aber nicht auf einmal. In der Regel können Sie einen Gebrauchtwagen, welcher 4 Jahr alt ist, über 2 Jahre abschreiben. Im Zweifel sollte man dies aber mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt abklären. Zusatzinformationen zum Thema Gebrauchtwagen und Abschreibung findet man auch hier.
Beim Kauf von einem Pkw, egal ob Barkauf eines Neuwagens, Leasing oder dem Kauf eines Gebrauchten, gibt es für Selbständige einerseits Möglichkeiten zum Sparen, anderseits aber auch Fallstricke, sodass man sich vorher gut überlegen und durchrechnen sollte, ob man den Wagen nicht doch einfach privat kauft, zumindest wenn der betriebliche Anteil sehr gering ist.
Wird der Gebrauchtwagen dem Privatvermögen zugeordnet, so können dennoch Kosten aus der betrieblichen Nutzung abgesetzt werden. Entweder über die Kilometerpauschale oder Sie sammeln alle Kosten und teilen sie dann nach Nutzung privat / geschäftlich auf. Dies erfordert natürlich, dass sie alle Belege sammeln, aufheben und auch ein Fahrtenbuch führen, damit die geschäftliche Nutzung auch eindeutig nachgewiesen werden kann.
Verkaufen sie ihren Pkw dann später weiter, so ist dies ein reiner Privatverkauf und der komplette Erlös fließt in ihre Tasche.
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