Wie hoch ist der der Krankenkassen Beitrag für Selbständige?

Wie hoch ist der der Krankenkassen Beitrag, wenn ich XXX Euro verdiene, ist eine recht häufige Frage. Dies hängt natürlich zunächst davon ab, ob man hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig ist. Unter der Voraussetzung, dass sie hauptberuflich selbständig sind, was praktisch immer der Fall ist, wenn es das Einkommen aus der Selbständigkeit das einzige Einkommen ist, so gibt es hier klare Grenzbeträge, an denen man sich orientieren kann.

Mindestbemessungsgrenze: so teuer wird es meist auf jeden Fall

Der Staat kann sich nicht vorstellen, dass sie weniger als 24.255 Euro im Jahr verdienen oder umgerechnet 2.021,25 Euro pro Monat, dies ist also die Mindestbemessung für die Beiträge gezahlt werden müssen, auch dann, wenn man weniger verdient. Daraus ergibt sich ein satter Betrag von 301,17 Euro monatlich nur für die Krankenkasse, dazu kommen dann natürlich noch die Beiträge für die Pflegeversicherung. Verdienen sie monatlich nur 800 Euro, so sind auch dann diese 301,17 Euro fällig, plus Pflegeversicherungsbeiträge.

Maximalgrenze für die Krankenkassenbeiträge entrichtet werden müssen

Der Maximalbetrag, für den man Krankenkassenbeiträge berechnet bekommt, und dann bezahlen muss, liegt bei Euro 47.250 Einkommen im Jahr, was monatlich 3.937,50 wären. Verdienen sie genau so viel bzw. mehr, so zahlen sie monatlich stolze 748,125, wohlgemerkt ohne die Pflegeversicherung. Bewegt sich ihr Einkommen irgendwo zwischen dem Mindestbemessungsbetrag und diesem Maximalbetrag, so ergeben sich die Beiträge auf Basis des Gewinns, welches ihr Steuerbescheid ergeben hat. Es ist wichtig diesen einzureichen, sobald vorliegend, damit man sie nicht automatisch auf Basis des Maximalbetrages einstuft. Normalerweise erhalten Sie aber ohnehin ein Formular jedes Jahr von Ihrer Krankenkasse, wo Sie ihre persönliche Einkommenssituation angeben können, was in diesem Fall auch in Ihrem Interesse ist.

Bei freiwillig 15.5% gibt es Krankengeldanspruch

Berechnet sind die Werte auf Basis des aktuellen Beitragssatzes von 14.9%. Wenn sie bereit sind und auch in der Lage sind, können Sie auch einen Beitragssatz von 15.5% entrichten. In diesem Fall erwerben sie einen Anspruch auf Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zum allgemeinen Beitragssatz.

Geringere Beitragsmessungsgrenze auch bei sozialer Härte möglich

Selbständige, die einen Gründungszuschuss erhalten können auf Basis der Mindestbemessungsgrenze von 1.347,50 Euro im Monat berechnet werden, was monatlich einen Betrag von 200,78 ergibt. Auf Antrag kann diese Ermäßigung auch bei sozialer Härte von den Krankenkassen genehmigt werden, eine Voraussetzung dabei ist, dass man über kein wesentliches Vermögen (>10.000) verfügt. Dieser Fall ist dann interessant, wenn sie eben – wie oben erwähnt – nur 800 Euro aktuell verdienen.

Zum Einkommen allgemein werden natürlich nicht nur die Einnahmen aus der Selbständigkeit gerechnet, sondern auch eventuell andere Einnahmen wie aus Miete oder Kapital.

Das Thema Krankenkassenbeiträge und Selbständige ist ein komplexes Thema, welches aufgrund seiner Probleme die es bereiten sollte, eigentlich auch ein Wahlkampfthema sein sollte, aber offensichtlich interessieren sich Parteien und Politiker nicht sonderlich dafür.

Lesetipp: Versicherungen und Absicherung für Selbständige – Teil 1

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