Selbständige, SEPA und die neuen Kontonummern 2014

Für die meisten, die schon mal Geld ins Ausland überwiesen haben, ist die Sache mit der IBAN ja nichts Neues, aber ab 01.02.2014 wird die IBAN Standard auch im Inlandsverkehr. Man muss sich ab diesem Zeitpunkt halt etwas längere Kontonummern merken, wobei es allerdings hier auch Übergangsregeln gibt, denn bis 2016 kann man auch noch die alte BLZ und Kontonummer verwenden, es ist dann Aufgabe der Bank kostenlos im Hintergrund, die Umwandlung in die neuen Kontonummern zu übernehmen. Trotzdem macht es natürlich Sinn, die neuen Nummern sich von Anfang an als Standard zu nehmen, dann ist man auch daran gewöhnt. Und zudem gilt diese Ausnahmeregelung nur für Privatanwender, nicht für Selbständige und Unternehmen.

SEPA und die Lastschriften

Nicht viel Sorgen muss man sich um erteilte Lastschriftaufträge als Privatverbraucher machen, denn diese bleiben weiterhin gültig und müssen auch nicht neu erteilt werden. Lastschrifteinreicher müssen allerdings den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Basislastschrifteinzug über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz unterrichten, Banken sollten hier entsprechende Formulare und Informationen anbieten. Der Zahlungspflichtige muss ein entsprechendes SEPA Mandat dabei unterschreiben. Eine Gläubiger Identifikationsnummer erhält man dabei bei der Bundesbank auf folgender Seite. Zudem muss die eigene Hausbank, wenn man SEPA-Lastschriften von Kunden einzieht, als Inkasso Unternehmen zugelassen werden. Die eigene Hausbank sollte für alle möglichen Fällen entsprechende Formulare und auch Beratung bereithalten. Bei SEPA-Lastschriften gilt zukünftig eine Widerspruchsfrist für den (Privat-) Verbraucher von 8 Wochen, sollte keine Mandatserteilung erfolgt sein von 13 Monaten.

Genauso bleibt einstweilen, mindestens bis 2016, das in Deutschland so beliebte Zahlen mit EC-Karte und Unterschrift an Kassen, weiterhin möglich

Schön ist übrigens, dass man zukünftig Konten gezielt gegen Lastschriftzahlungen sperren kann und man kann White- und Blacklists erstellen, wer so etwas darf und wer garantiert nicht.

Wie setzt sich nun die neue IBAN-Nummer zusammen?

Die neue Kontonummer besteht aus dem Länderkürzel, in Deutschland halt DE, gefolgt von 2 Prüfziffern, einer 8-stelligen Ziffernfolge für die Bank, dies ist die alte Bankleitzahl und den Ziffern der alten Kontonummer. In der Summe ergibt sich ein 22-stelliger Code für die neue Kontonummer. Sollte die Kontonummer bisher kürzer als 10 Ziffern gewesen sein, so wird diese entsprechend linksbündig mit Nullen aufgefüllt. Mit der Prüfziffer kann übrigens auch schnell festgestellt werden, wenn man sich beim Eintippen der Ziffernfolge mal vertippt hat, wodurch das Risiko falscher Überweisungen sinkt. Für Auslandsüberweisungen gilt es übrigens bis 2016 noch die BIC anzugeben, erst dann entfällt diese.

Warum überhaupt neue Kontonummern ab 2014?

Ziel des Ganzen ist die Stärkung der EU-Integration und die Vereinfachung des Zahlungsverkehrs, für Kunden soll es einfacher sein eine beliebige Bank im Euroraum bzw. im SEPA-Raum (Single Euro Payments Area), der neben den EU Mitgliedern auch Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz und Monaco umfasst, auszuwählen und alle Bankgeschäfte tätigen zu können, als ob es eine heimische Bank wäre. Eine Stärkung der Wahlmöglichkeit könnte und dies ist wohl auch ein Ziel langfristig Kontonutzung günstiger machen, denn dass ein Girokonto Geld kostet, ist in vielen Ländern nicht üblich und eigentlich auch seltsam, denn, dass man dafür zahlen soll, dass man der Bank sein Geld zum Arbeiten zur Verfügung stellt, ist schon eigenartig. Praktisch ist auch, dass in Zukunft für Zahlungen im SEPA Raum identische Preise gelten werden, Aufpreise für Auslandsüberweisungen gibt es dann nicht mehr, aber wie gesagt nur für SEPA Zahlungen. Genau dies macht die Wahl der Bank aber dann halt einfacher.

Zwar gibt es auch Banken hier, die kostenlose Girokonten anbieten, meist aber nur im Privatbereich und manche schließen sogar Selbständige aus, dies wird uns einen zweiten Artikel wert sein, der aufzeigt, wie Selbständigen unfreundlich oder auch freundlich manche Banken sind.

Was sollte man als Selbständiger beachten?

Kleine Selbständige wird die Umstellung auf die neuen Kontonummern sicherlich nicht vor größere Probleme stellen, man sollte aber sicher prüfen, ob entsprechend relevante Softwareprogramme, wie Buchhaltungsprogramme, die man bisher verwendet hat, die neuen Nummern auch unterstützen, genauso natürlich wie Programme, die Zahlungen auslösen können. Größere Unternehmen benötigen für ihre Lohnbuchhaltung statt des bisherigen DTAUS-Format die aktuellen XML Formate. Ob klein oder groß, natürlich müssen auch alle eigenen Firmendokumente, welche Kontonummern auflisten, aktualisiert werden, also zum Beispiel der Briefbogen, natürlich auch entsprechende Rechnungsdokumente.

Mit der Vereinfachung bzw. Vereinheitlichung der Bankzahlen Formate für Banken wird die Fehleranfälligkeit und Geschwindigkeit im Zahlungsverkehr erhöht, sodass Zahlungen in Zukunft auch schneller auf dem jeweiligen Konto eingehen sollten. Insgesamt überwiegen sicher der Vorteile, wenn auch in manchen Fällen die Anpassungen im Bereich Lastschriften etwas Stress machen werden.

Tipp: Zum Thema Selbständige und SEPA gibt es am 03.09.2013 beim VGSD (Verein der Gründer und Selbständigen) auch ein Expertentelko mit dem Titel “SEPA-Umstellung – Langsam wird es ernst… Was ist zu tun?

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