Praktisch jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkasse angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze ist dabei der Betrag, für den in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte Beiträge bezahlen müssen. Beträge darüber hinaus werden für die Beitragsberechnung nicht herangezogen. Nicht zu verwechseln mit der Pflichtversicherungsgrenze, also der Einkommensgrenze bis zu der Arbeiter und Angestellte sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen. Die Pflichtgrenze liegt immer etwas höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Letztere wird auf Basis, vereinfacht ausgedrückt, der Lohnentwicklung festgesetzt. In 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 48.600 Euro, woraus sich ein maximaler Betrag von 627,75 für gesetzlich Versicherte ergibt, ein sattes Plus gegenüber 610,32 im Monat in 2013. Die Pflichtversicherungsgrenze steigt auf 53.550 Euro an.
Krankenkasse: Pflichtversicherungsgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Mindestbemessungsgrundlage
Selbständige sind von der Pflichtversicherungsgrenze nicht betroffen, denn diese haben immer die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Von der Beitragsbemessungsgrenze schon, denn dadurch steigt der Betrag, denn Sie theoretisch an ihre Krankenkasse entrichten müssen. Allerdings können Selbständige ein niedrigeres Einkommen nachweisen und zahlen dann nur entsprechend ihres tatsächlichen Einkommens. Insoweit folgt alles noch dem so gerne gepriesenen Solidarprinzip (jeder zahlt entsprechend seines Einkommens). Nach meiner Meinung eine Verletzung des Solidarprinzips entsteht aber durch die Tatsache, dass es auch einen unteren Bemessungsbetrag gibt, für den Selbständige mindestens Beiträge bezahlen müssen, egal, ob sie diesen Betrag tatsächlich erzielen oder nicht. Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenze werden in den Nachrichten gerne erwähnt, selten oder gar nicht wird aber auf die „unteren“ Auswirkungen eingegangen, also auf die Tatsache, dass damit auch das unterstellte Mindesteinkommen, auch als Regelbemessungsgrenze bekannt, insbesondere für Selbständige, aber auch andere freiwillig Versicherte, ansteigt und damit deren Beiträge, selbst wenn das tatsächliche Einkommen keineswegs gestiegen ist.
Mindestbemessungsgrundlage 2014 für Selbständige steigt weiter
In 2014 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige 2.073,75 Euro (2.021,50 in 2013). Die Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer 1.382,50 und die Mindestbemessungsgrundlage allgemein 921,67. Die Beträge wurden also erneut angehoben obwohl dem Gesetzgeber mittlerweile bekannt ist, dass diese Mindestbemessungsgrundlage ein Problem ist. Statt das Problem zu lösen, wird es also weiter verschärft.
Für hauptberuflich Selbständige ergibt sich damit ein neuer Krankenkassenbeitrag von 308,99., sofern der ermäßigte Beitragssatz von 14.9% gewählt ist (also ohne Krankentagegeldanspruch). Aktuell 2013 beträgt der monatliche Beitrag noch 301,17.
Mythos Solidarprinzip
Verdienen Sie mit Ihrer selbständigen Tätigkeit ohnehin mehr, so hat dies für Sie keine Auswirkungen, da der Beitragssatz von 14,9% ja zunächst unverändert bleibt. Verdienen Sie weniger, so dürfen Sie wie jedes Jahr wieder mehr bezahlen, unabhängig von Ihrem tatsächlichen Einkommen, was nach meiner Meinung wieder das so gelobte Solidarprinzip verletzt. Ein Angestellter, der 1500 Euro verdient, würde entsprechend Beiträge zahlen, ein Selbständiger aber nicht. Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung und nach meiner Meinung entspricht dies eben nicht dem Solidarprinzip. Dabei geht es auch nicht um die eigene Einkommenssituation, sondern vor allem um die faire Behandlung einer ganzen Berufsgruppe, in diesem Falle der Selbständigen.
Wer weniger verdient, der kann allerdings einen Härteantrag bei seiner Krankenkasse stellen, und sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann dann eine Berechnung auf Basis der Existenzgründer Mindestbemessungsgrenze erfolgen.
Krankenversicherungspflicht: gute Idee, aber die Folgen nicht bedacht
Der eine Mythos ist der des angeblichen Solidarprinzips, der zweite Mythos die Errungenschaft der Krankenversicherungspflicht. Diese ist zwar allgemein zu begrüßen, dass diese aber bei nicht wenigen dazu führt, dass sich Schulden ansammeln sicher nicht. Wer eine Pflicht einführt, muss auch die Frage beantworten, wie diese Pflicht erfüllt werden kann. Diesem Problem hat sich der Gesetzgeber aber bis heute nicht gestellt stattdessen verschärft er dieses Problem jedes Jahr aufs Neue.
Ein Wechsel der Krankenkasse bringt leider auch nichts, weil die Rahmenbedingungen innerhalb der gesetzlichen Kassen natürlich gleich sind. Allerdings bieten einige Krankenkassen zumindest besondere Bonusprogramme oder Zusatzfeatures, welche eine Prüfung, welche Krankenkasse es denn sein soll, schon sinnvoll macht. Zudem kann man einige interessante Prämien, wie einen Tolino shine eBook Reader oder auch ein Tablet und anderes mitnehmen, wenn man einen Krankenkassenwechsel macht, siehe den Artikel Prämie für Krankenkassenwechsel sichern, was zumindest ein gewisser Trost ist.
Lesetipp 1: Versicherungen und Absicherung für Selbständige – Teil 1
Lesetipp 2: Selbständiger kann Krankenkasse nicht bezahlen – was tun?