Firmenwagen für Selbständige: Status, Funktion und Steuer

KFZ und Versicherung für SelbständigeSelbständige haben an manchen Stellen Nachteile wie z.B. bei den Krankenkassenbeiträgen, manchmal hat man auch Probleme bei der Wohnungssuche, aber an anderen Stellen hat man auch spürbare finanzielle Vorteile, etwa beim Gestaltungsspielraum, wenn es um die Kosten für Anschaffung und Unterhalt eines Pkws geht, der ausschließlich oder teilweise auch für die unternehmerische Tätigkeit genutzt wird, also geschäftlich.

Die steuerlichen Regelungen bzw. die Zurechnung des Firmenwagens sind vorbehaltlich von möglichen Details, die man am Besten mit einem Steuerberater regelt, im Grundsatz recht einfach:

  • nutzt man den Firmenwagen zu mehr als 50% geschäftlich, so gehört dieser zum Betriebsvermögen
  • zwischen 10% und 50% geschäftlicher Nutzung hat man die Wahl, ob der Wagen dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet wird
  • unter 10% wird der Firmenwagen dem Privatvermögen zugeordnet

Gerade wenn man vor der Frage steht, ob man besser fährt einen Firmenwagen dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuzuordnen, sollte man wegen der Vorteile und Nachteile gegebenenfalls einen Steuerberater zurate ziehen, wobei in der Regel die Zuordnung zum Betriebsvermögen aber sicher meist vorteilhafter ist. Der allgemeine Abschreibungszeitraum liegt normalerweise für einen Firmenwagen bei 6 Jahren, kann im Einzelfall aber auch kürzer ausfallen, bei entsprechend intensiver Nutzung.

Auch laufende Kosten können abgesetzt werden

Laufende Kosten im Jahr wie Benzin, Wartung oder Versicherung können steuerlich natürlich geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass bei privater Teilnutzung ein Anteil hierfür natürlich berücksichtigt werden muss. Entweder führt man ein Fahrtenbuch oder man wendet die 1% Regelung an. Bei der 1% Regel wird 1 Prozent des Listenpreises für den Firmenwagen monatlich für die Privatnutzung angesetzt.

Der Privatanteil wirkt sich auf den Gewinn aus, daher wird man hier in der Regel versuchen, diesen möglichst gering ausfallen zu lassen. Steuern sparen zusätzlich alle Selbständigen, die nicht von der Kleinunternehmer Regelung Gebrauch gemacht haben, natürlich auch bei der Mehrwertsteuer, auch wenn für den Privatanteil natürlich der jeweilige Anteil an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Die steuerlichen Vorteile gelten natürlich nicht nur für einen Neuwagen, sondern auch entsprechend für gebrauchte Fahrzeuge sowie für Jahreswagen, hier muss dann nur unter Umständen ein anderer Restwert angesetzt werden. Trotz aller steuerlichen Vorteile kostet auch ein Firmenwagen natürlich immer noch Geld, welches bezahlt werden muss. Da Neuwagen gerade im 1. Jahr bekanntermaßen viel an Wert verlieren, lohnt ein Blick auf die Jahreswagen auf mobile.de, was kombiniert mit den Steuervorteilen für Selbständige die Gesamtbelastung doch erheblich reduzieren kann.

Firmenwagen: Mehr als nur eine Steuerfrage

Der Firmenwagen ist für einen Selbständigen aber nicht nur eine Steuerfrage, sondern natürlich auch sowohl Funktion als auch mitunter Status, schließlich repräsentiert er diesen als Unternehmer. Dies erfordert zwar nicht zwingend ein teueres Oberklasse Modell, verlangt aber dennoch nach einem gepflegten und vorzeigbaren Wagen. Zudem soll ein Fahrzeug, welches intensiv geschäftlich genutzt wird, natürlich auch Sicherheit und Komfort bieten. Gerade wer viel fährt, der sollte hier nicht nur Wert legen auf eine gute Sicherheitsausstattung, sondern auch auf eine Klimaanlage und besonders auf rückenfreundliche Autositze. Für nicht wenige Selbständige ist der Firmenwagen quasi eine zweite Wohnung, von daher sollte der Blick auf entsprechende Ergonomie nie vernachlässigt werden.

Je nach Einsatzzweck sind bei der Wahl des Firmenwagens natürlich auch funktionale Aspekte beim Kauf zu berücksichtigen. Wer viel transportiert, der wird sicherlich eine andere Wahl treffen wie jemand, der etwa als Webdesigner häufig auf Kundenbesuch ist und im Wesentlichen nur sein Notebook und eine Aktentasche mitführt.

Welchen Firmenwagen man auch wählt, man sollte immer darauf achten, dass der verkaufende Händler eine ordentliche Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis ausstellt und diesen Kauf sollte man dann auch zeitig beim Finanzamt anzeigen.