Wichtige Steuerarten für Selbständige

Der Schritt in die Selbständigkeit zieht auch steuerliche Aspekte mit sich. Suchanfragen an meinen Blog zeigen dabei immer, dass doch einige Fragen offen sind. Die drei Steuerarten, mit denen sich Selbständige primär auseinandersetzen müssen, sind:

  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer

Alle drei haben eins gemeinsam, sie werden beeinflusst durch ihre Einnahmen und Ausgaben. Hier verweise ich, wenn es um Details zu Abschreibungen geht oder was wie bei den betrieblichen Ausgaben angesetzt werden darf, immer gerne auf Seiten, die sich explizit mit dem Thema Steuern und Steuertipps beschäftigen wie dem Steuer – Magazin vom SteuerberaterScout, da hier die entsprechende Fachkompetenz vorhanden ist. Als Selbständiger sollte man Fachblogs und Webseiten eigentlich regelmäßig einen Besuch abstatten, da man mit den richtigen Steuertipps nicht nur Fehler vermeiden kann, sondern oft auch Geld sparen kann.

Hier aber ein Überblick über die drei Top Steuerarten

Vorweg: man kann zu allen Themen, die hier angesprochen sind, noch mehr Details anführen, was aber den Artikel sprengen würde. Daher sollten die Infos als Ausgangspunkt verstanden wissen, die man dann vertiefend auf Fachblogs erkunden kann.

Die meisten Anfragen an meinen Blog beziehen sich immer auf die Umsatzsteuer, vor allem: wann ist die Umsatzsteuer fällig, wie oft ist diese fällig und was passiert, wenn man die Umsatzsteuervoranmeldung zu spät einreicht.

Geld Euro sparenIn Deutschland ist die offizielle Bezeichnung ja Umsatzsteuer, in den meisten anderen Ländern eigentlich Mehrwertsteuer und da dieser Begriff auch der offizielle EU – Term für diese Steuer ist, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis dies sich auch hier so fest einbürgert und nicht nur in der „Umgangssprache“. Auf Rechnungen kann man nach meinen Recherchen übrigens beide Begriffe anwenden, ohne Gefahr zu laufen, in Konflikt mit dem Finanzamt zu kommen.

Zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind alle verpflichtet, die auf die Option der Kleinunternehmerregel verzichtet haben, was prinzipiell möglich ist, wenn der eigene Umsatz 17.500 nicht übersteigt. Hat man darauf verzichtet, so ist man mindestens 5 Jahre daran gebunden und muss im ersten Jahr nach Gründung die Umsatzsteuer monatlich abgeben, anschließend je nachdem, wie viel Umsatzsteuer anfällt:

  • Bis 1.000 Euro Umsatzsteuer, die im Jahr zu zahlen sind, ist nur die Umsatzsteuererklärung einmal im Jahr notwendig, was man normalerweise zusammen mit der Einkommensteuererklärung macht.
  • Zwischen 1.000 und 7.500 Euro ist die Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise fällig, als bis zum 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober (bzw. den darauffolgenden Werktag, wenn der 10. auf ein Wochenende fällt).
  • Bei mehr als 7.500 Euro muss die Umsatzsteuervoranmeldung dann monatlich eingereicht werden.

Nach der Gewerbeanmeldung erhält man vom Finanzamt ein Formular zur Schätzung der erwarteten Umsätze. Hierbei findet sich auch der Punkt Ist- oder Sollbesteuerung. Votieren sie hier unbedingt zur Ist-Besteuerung, denn ansonsten müssen Sie auch die Umsatzsteuer auf Beträge abführen, die in Rechnung gestellt wurden, aber noch nicht bezahlt sind, was für Selbständige mit überschaubaren Einkommen ein Problem sein könnte.

Sollte man die pünktliche Umsatzsteuervoranmeldung tatsächlich mal vergessen haben abzugeben, so sollte man sich am Besten persönlich an das Finanzamt wenden, um den Sachverhalt zu erläutern. Schnellstmögliches Nachreichen ist natürlich auch geboten. Auch Finanzbeamte sind Menschen und werden auch mal entgegenkommen, wenn man einen guten Grund nennt. Aber pünktlich ist immer besser.

EU Regeln beim Verkauf digitaler Produkte beachten

GerichtZu beachten ist, dass einige der möglichen Umsatzsteuereinnahmen, z.B. aus den Verkäufen von digitalen Produkten an (private) Kunden aus anderen EU-Ländern, diese gesondert zu behandeln sind, und zwar auch dann, wenn man in Deutschland der Kleinunternehmerregelung unterliegt, da diese im EU-Raum nicht greift, siehe auch meinen Artikel „Was es beim Verkauf von digitalen Produkten zu beachten gibt“.

Die Umsatzsteuer ist sicherlich der Punkt, mit dem man sich zunächst am meisten beschäftigen wird. Aber sie ist auch nicht der Einzige. Die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer (sofern keine Kapitalgesellschaft) und müssen entsprechend in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Den Gewinn ermittelt man in einer Gewinn-/Verlustrechnung, ab einer Betriebseinnahme von 17.500 Euro muss hierzu die zwingend die Anlage EÜR verwendet werden, unterhalb reicht auch eine formlose Gewinn-/Verlustrechnung. Aber auch diese sollte für das Finanzamt gut nachvollziehbar und verständlich sein, ebenso sollten die Beträge logisch nachvollziehbar dem entsprechen, was man auch in der Umsatzsteuererklärung angegeben hat.

Steuerliche Aspekte beeinflussen den Gewinn

Businessman and businesswoman in office going over appointment calendar.

Gerade wenn es um die betrieblichen Ausgaben geht, gibt es dann natürlich eine Fülle von Aspekten:

  • Korrekte Abschreibung von Wirtschaftsgütern?
  • Wie setzt man Kosten für Telefon/Internet, aber auch Wasser, Strom u.a. an, wenn das eigene Büro in der eigenen Wohnung ist?
  • Wie setzt man Fahrtkosten korrekt ab, und wann lohnt sich ein Firmenwagen bzw. wann ist dies überhaupt möglich?
  • Wie steht es um Bewirtungsosten für Kunden?

um nur einige Punkte zu nennen. Hier kann sich für den Selbständigen schnell ein ziemlicher Dickicht auftun, vor allem aber Fragen, was nun korrekt ist oder nicht. Bei falscher Anwendung ergibt sich sowohl die Möglichkeit, dass man mehr Steuern zahlt als notwendig, ebenso besteht natürlich die Möglichkeit, dass das Finanzamt einige Punkte mal nicht anerkennt und Rückforderungen stellt. Ab gewissen Betriebseinnahmen kann daher die Nutzung eines Steuerberaters sehr sinnvoll sein.

Und die Gewerbesteuer?

Jeder Selbständige (nicht aber Freiberufler) unterliegt der Gewerbesteuer, da es aber einen Freibetrag von 24.500 Euro (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) gibt, müssen viele Selbständige keine Gewerbesteuer bezahlen, sodass diese gerade in den ersten Jahren glücklicherweise meist kein Thema ist. Die Gewerbesteuer wird stark vom Standort beeinflusst, da vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde/Stadt abhängig. Wenn Sie mehr als 24.500 an Einnahmen (Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß Einkommensteuergesetz) erzielen, lohnt sich die Beschäftigung mit der Frage, wie die Gewerbesteuer genau berechnet wird. Viele Infos findet man hier im Internet oder man wendet sich an seinen Steuerberater, der bei diesen Einnahmen ohnehin dann eine ernsthafte Option sein könnte.

Auch „kleine“ Selbständige müssen sich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Meist bleibt alles zwar überschaubar und handhabbar, dennoch sollte man sich von Anfang an mit dem Thema beschäftigen und auf dem Laufenden bleiben. Umso leichter fällt es dann bei steigenden Einnahmen alle richtig zu machen, Ärger zu vermeiden und vor allem auch nur die Steuern zu bezahlen, die man eben auch wirklich bezahlen muss.

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