Die Umsatzsteuer für Selbständige (2) – Wie oft und wann?

db_geld-01Wer gegen die Kleinunternehmer Regel votiert hat oder einen Umsatz von über 17.500 Euro hat, der muss nicht nur seinen Kunden die Mehrwertsteuer berechnen, sondern darf natürlich auch die Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmen gegenrechnen und vor allem muss er dann eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben sowie meist zusammen mit der Einkommenssteuererklärung die Umsatzsteuerjahreserklärung. Und er sollte unbedingt die Ist-Besteuerung wählen.

Wie oft muss man eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Für den Neu Selbständigen eine ganz einfache Sache: jeden Monat! Erst nach zwei Jahren wird Bilanz gezogen – vom Finanzamt – und man wird je nach Umsatz eingestuft. Wie oft man die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, hängt alleine davon ab, wie viel Umsatzsteuer bei ihnen anfällt, wobei der Betrag sich aus der Umsatzsteuer, die Kunden in Rechnung gestellt wurde, minus der Vorsteuer, ergibt. Die Vorsteuer sind alle Steueranteile auf Rechnungen für Produkte oder Dienstleistungen, die für das Unternehmen bezahlt wurden.

  • bis 1.000 Euro Umsatzsteuer, die im Jahr zu zahlen sind, müssen Sie Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen. Hier reicht die Umsatzsteuererklärung einmal im Jahr.
  • Zwischen 1.000 und 7.500 Euro müssen Sie vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Also im Januar, April, Juli und Oktober.
  • Bei mehr als 7.500 Euro muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich erfolgen.

Bedenken sollte man, dass je weniger man eine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss, umso länger verbleibt diese natürlich im eigenen Geldbeutel. Da dieses Geld aber früher oder später dem Finanzamt bezahlt werden muss, sollte man dieses nicht für andere Zwecke verwenden, sodass es dann auch verfügbar ist.

Umsatzsteuervoranmeldung, bis zum 10. des jeweiligen Monats einreichen

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss im jeweiligen Monat dann immer bis zum 10. eingereicht werden und dies heutzutage elektronisch. Das Finanzamt stellt hierfür das kostenlose Programm Elster zur Verfügung. Zudem sollte man eine elektronische Signatur beantragen, in der Basisversion ebenso kostenlos. Fällt der 10. auf einem Feiertag oder auf das Wochenende, ist der jeweils nächste Werktag Stichtag der Abgabe.

Belege müssen mit der Umsatzsteuervoranmeldung nicht eingereicht werden. Es empfiehlt sich aber bei ungewöhnlich hohen Vorsteuerbeträgen, die vom üblichen deutlich abweisen, dies dennoch zu tun, um Fragen vorzubeugen.

… Dauerfristverlängerung

Wer chronisch überlastet ist und es nie schafft pünktlich zu sein bei der Umsatzsteuervoranmeldung, der kann auch eine Dauerfristverlängerung beantragen und kann dann diese jeweils einen Monat später abgeben. Allerdings würde ich dari eher keinen Vorteil sehen.

Normalerweise stellt die Berechnung der Umsatzsteuer wie auch die Zusammenstellung der Erklärungen kein sonderlich schwieriges Problem dar. Problematischer bzw. aufwendiger kann es im Einzelfall natürlich werden. Die meisten Neu – Selbständigen werden dies aber in der Regel schnell hinbekommen. In Bezug auf die Frage, ob sich eine Optierung hin zur Kleinunternehmer Regel lohnt oder nicht, sollte der rein technische bzw. zeitliche Aufwand eher eine untergeordnete Rolle spielen.

Ist-Besteuerung wählen bzw. beantragen

Als neuer Selbständiger sollte man immer die Ist-Besteuerung wählen, in diesem Fall muss die Umsatzsteuer erst abgeführt werden, wenn auch eine Zahlung erfolgt ist. Bei der Sollbesteuerung, dagegen bereits bei Rechnungsstellung. Die Sollbesteuerung könnte bei kleinen Selbständigen schnell ein Problem werden, wenn größere Beträge abgeführt werden müssen, der Kunde aber nicht pünktlich zahlt.

Die Sollbesteuerung ist eigentlich die Vorgabe, zur Ist-Besteuerung können votieren:

  • alle, die nach einer einfachen Einnahme / Überschussrechnung ihren Gewinn ermitteln dürfen, also viele Selbständige und Freiberufler
  • oder wenn der Gesamtumsatz nicht 500.000 Euro übersteigt

Steuern sind natürlich ein komplexes Thema und es gibt noch einige Punkte zu beachten, wie Rechnungsstellung an ausländische Partner, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze (7%, 19%) usw., sodass die obigen Informationen einfach an Basiswissen sind, welches aber zum Start bereits hilfreich ist.

Ebenso beachten sollte man, dass sich die angegebenen Beträge oder Betragsgrenzen jederzeit ändern können. Man sollte also immer sicherstellen, dass diese noch aktuell sind, wenn Sie diesen Artikel lesen.

Im Zweifel fragen Sie in diesem Fall nicht ihren Arzt oder Apotheker, sondern ihr Finanzamt oder Steuerberater.

Werbung