Muss ich eine Umsatzsteuerklärung abgeben?

Finanzen, Steuern und Belege

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Muss ich eine Umsatzsteuerklärung abgeben, ist eine beliebte Frage, die häufiger in den Suchanfragen dieses Blogs auftaucht. Da der 31. Mai bekanntermaßen der Termin ist, an dem man spätestens seine Steuererklärung im Normalfall abgeben muss und sicherlich der eine oder andere Selbständige in diesem Jahr zum ersten Mal seine Steuererklärung als Selbständiger abgibt, eine berechtigte Frage, die aber glücklicherweise sehr einfach zu beantworten ist – mit einem Ja.

Jeder Selbständige muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben

Jeder Selbständige / Gewerbetreibende muss eine Umsatzsteuererklärung mit seiner Steuererklärung abgeben, und zwar unabhängig davon, ob er von der Kleinunternehmerregel Gebrauch gemacht hat oder nicht. Hat man auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, so wird man ohnehin je nach anfallender Umsatzsteuersumme monatlich, vierteljährlich oder jährlich die eingenommene Umsatzsteuer dem Finanzamt mit der Umsatzsteuervoranmeldung melden, in diesen Fällen dürfte es ohnehin klar sein, dass man auch eine Jahres – Umsatzsteuererklärung einreichen muss. Im Normalfall, wenn man das Jahr über keine größeren Fehler bei den einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht hat, dürften die einzelnen Jahresbeträge für eingenommene Umsatzsteuer und abziehbare Vorsteuer dann den jeweiligen Summen aus den einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen des Steuerjahres entsprechen. Damit dürfte es in der Regel nur zu kleineren Abweichungen kommen, die das Finanzamt dann erstattet oder abbucht, je nachdem in welche Richtung die Jahres – Umsatzsteuererklärung abweicht.

Kein Kleinunternehmer, aber Sie müssen nur einmal im Jahr die Umsatzsteuer melden

Hat man eine sehr geringe Umsatzsteuer, die pro Jahr anfällt (< 1.000 Euro Umsatzsteuer, die im Jahr zu zahlen sind) und man hat keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung gemacht, wird man keine Umsatzsteuervoranmeldungen in einem laufenden Jahr machen müssen, aber eben dann seine Jahres – Umsatzsteuererklärung. In diesem Falle wird es zu einem oder mehr oder weniger großen Betrag kommen, denn das Finanzamt dann in wenigen Wochen nach Abgabe abbuchen wird. In der Regel wird man mehr Umsatzsteuereinnahmen als abziehbare Vorsteuerbeträge haben, daher ist es wichtig, dass man sich auf diese Abbuchung einstellt und die eingenommenen Umsatzsteuerbeträge zur Seite gelegt hat, sodass man an dieser Stelle dann nicht in Schwierigkeiten gerät.

Beispiel:

Hat man im Jahr 900 Euro an Umsatzsteuer mit seinen Rechnungen eingenommen, von denen man 200 Euro Vorsteuer abziehen kann, so schuldet man dem Finanzamt 700 Euro. Ist man nicht verpflichtet im Jahr entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen vorzunehmen, so gibt es bisher keine Zahlungen, daher werden die 700 Euro auf einmal abgebucht.

Auf die Abbuchung des Umsatzsteuerüberschusses sollte man vorbereitet sein!

Ich bin Kleinunternehmer: Muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Auch als Kleinunternehmer muss man eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit nach §2 UStG ausübt, unterliegt der Umsatzsteuer und muss demgemäß eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, eben auch der Kleinunternehmer. Allerdings beschränken sich die Angaben hier auf das Eintragen des Umsatzes für das Steuerjahr und des Vorjahres (Zeile 22-25, Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer) und natürlich sind auch entsprechende Adressangaben einzutragen.

Auch Kleinunternehmer müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben, aber die Angaben sind minimal.

Ausgenommen von der Pflicht eine Umsatzsteuererklärung abgeben zu müssen, sind nur die Unternehmer, die gemäß § 4 UStG steuerbefreit sind, was z.B. bei Versicherungsvertreter oder Ärzten der Fall ist.

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Hinweis: Im Zweifel fragen Sie in diesem Fall nicht ihren Arzt oder Apotheker, sondern ihr Finanzamt oder Steuerberater.

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