Die GEZ bzw. der Neue Rundfunkbeitrag und Selbständige

Geld

Wer den mutigen Schritt in die Selbständigkeit wagt, der kommt um eine Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Einmal geschehen laufen die Ticker heiß und alle möglichen Institutionen werden informiert. Früher oder später kommt neben einigen anderen Briefen auch der lästige Brief der GEZ. Nicht, dass man als Selbständiger nicht schon genug bezahlen sollte, nein, es wird auch noch erwartet, dass man noch mal für die GEZ bezahlt, bzw. heute nur noch netter formuliert „Der neue Rundfunkbeitrag“ genannt. Über Sinn und Unsinn von Zwangsgebühren für das Fernsehen im Jahre 2013, indem so mancher gar nicht mehr weiß, dass es diese Sender überhaupt noch gibt, kann man sich ohnehin gerne streiten. Nun, als Privatmensch akzeptiert man dies ja auch noch irgendwie, aber warum soll man als Gewerbetreibender, als Selbständiger noch mal bezahlen? Denn es dürfte schwierig sein, sowohl gleichzeitig zuhause als auch im Büro zu schauen und zweitens, jemand, der Selbständig ist, hat ohnehin keine Zeit für sowas. Aber wenn interessiert es, die Post kommt.

Der neue Rundfunkbeitrag 2013 für Selbständige

Die positive Nachricht ist, dass, auch wenn der sogenannte neue Rundfunkbeitrag, durchaus umstritten ist, dieser für Selbständige doch große Vorteile hat bzw. haben kann, kommt ja immer darauf an. Bei der alten (von guten will ich nicht reden) GEZ musste man sich als Selbständiger noch auf Gerichtsentscheidungen berufen, um der GEZ klar zu machen, dass man – wenn PC und bereits angemeldeter privater Fernseher in einem Raum standen – man nicht noch mal zahlen muss. Ganz schlecht sah es aus, wenn das Arbeitszimmer nicht im gleichen Raum wie der private Fernseher war. Macht keinen Sinn, oder? Das spielte aber keine Rolle, ob so etwas Sinn macht, wichtig war ja nur, dass man doppelt kassieren konnte.

Jetzt ist dies mit dem neuen Rundfunkbeitrag glücklicherweise so, dass, wenn man sein Büro zu Hause hat, egal in welchen Raum und dort ist bereits etwas angemeldet, man nicht noch mal zahlen muss. Glücklicherweise…

Pech hat, wer mit dem PKW zum Kunden fährt

Schlecht dran ist aber nach wie vor jeder, der entweder sein Büro außerhalb hat oder seinen PKW gewerblich nutzt, denn dann muss weiterhin extra gezahlt werden, zusätzlich zu den Beiträgen als Privatmensch und dies unabhängig davon, ob man das Angebot im Büro überhaupt nutzt.

Immerhin muss man bei bis zu 9 Beschäftigten jetzt nur noch 5,99 pro Monat zahlen und nicht mehr den vollen Betrag wie früher.

Für Selbständige und kleine Unternehmen bringt der neue Rundfunkbeitrag 2013 also durchaus eine Verbesserung, denn entweder muss man keinen zusätzlichen Extra Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, wenn das Büro im gleichen Haus / Wohnung ist, wo bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird oder falls außerhalb bzw. ein gewerblich genutzter PKW vorhanden ist, fällt nur noch ein Betrag von 5,99 pro Monat an. An und für sich ist ein PKW aber erst dann offiziell nachweisbar ein gewerblich genutzter PKW, wenn dies auch so dem Finanzamt gemeldet ist, also ein Firmenfahrzeug…

Nichtsdestoweniger: Selbständige, die u.U. relativ wenig verdienen, aber vielleicht einen PKW nutzen möchten, werden auch hier wieder unter Umständen zusätzlich belastet, denn 5,99 pro Monat sind Geld und nach meiner Meinung sollte ein Beitrag als Privatmensch völlig reichen, denn damit ist eigentlich auch der PKW bereits bezahlt, wieso sollte man diesen also doppelt bezahlen? Aber dies ist halt typischer deutscher Wahnsinn…

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