Vermögenswirksame Leistungen: Die wichtigsten steuerlichen Aspekte

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um echte Win-Win-Win-Lösungen. Denn alle drei involvierten Parteien können davon profitieren: Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und auch der Staat. Als Selbstständiger ist es dennoch wichtig, die steuerlichen Aspekte dieses Geldgeschenks im Blick zu behalten. Die entscheidenden Fragen dabei lauten: Welche Steuern und Sozialabgaben müssen dabei in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden und welche Vorteile haben die Unternehmer selbst davon? Die Antworten darauf gibt es in diesem Beitrag.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Bei den vermögenswirksamen Leistungen, in der Praxis oftmals als VL oder VwL abgekürzt, handelt es sich um eine freiwillige Zahlung eines Unternehmers an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sollen grundsätzlich dem langfristigen Vermögensaufbau dienen und dabei helfen, eine entsprechende Vorsorge für das Alter aufzubauen.

Aus diesem Grund können die Beträge auch nicht einfach auf das Girokonto überwiesen werden. Als Voraussetzung dafür müssen die Empfänger der Leistungen einen Sparvertrag, beispielsweise in Form eines Bausparvertrages, eines Aktienfonds oder eines Immobilienkredits anlegen. Der Arbeitgeber kann daraufhin bis zu 480 Euro im Jahr in den jeweiligen Sparvertrag investieren.

Die vermögenswirksamen Leistungen werden also nicht über das Gehalt ausbezahlt, sondern vom Arbeitgeber direkt auf die Anlageform überwiesen. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass sie keine Auswirkung auf die Steuern und Sozialabgaben haben.

Vermögenswirksame Leistungen: Vorteile für Unternehmen

Vermögenswirksame Leistungen

© magele-picture – stock.adobe.com

Viele Selbstständige fragen sich: Welche Vorteile bringen vermögenswirksame Leistungen für Unternehmer?

Diese Art von Zuwendung für den Arbeitnehmer kann aus zwei Gründen interessant sein. Zum einen ist es wichtig, im Werben um die besten Fachkräfte ein paar schlagkräftige Argumente zu liefern, warum sich ein Spezialist für ein bestimmtes Unternehmen entscheiden sollte. Eine entsprechende Altersvorsorge kann hier eventuell den Ausschlag geben. Darüber hinaus lässt sich dadurch auch die allgemeine Mitarbeiterzufriedenheit messbar steigern.

Zum anderen bringen vermögenswirksame Leistungen für Selbstständige unter bestimmten Umständen auch steuerliche Vorteile, weil die Sparbeträge als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Das gleicht allerdings nur einen Teil der Kosten aus und die Vorteile sind deshalb eher indirekt und langfristig zu sehen.

Steuern und Sozialabgaben: Was gilt bei vermögenswirksamen Leistungen?

Bank Beratung Finanzierung

© sepy – Fotolia.com

Die vermögenswirksamen Leistungen können das Bruttogehalt um bis zu 40 Euro pro Monat erhöhen. Das muss selbstverständlich auch in der Lohnabrechnung entsprechende Berücksichtigung finden. Denn dadurch erhöhen sich auch die Steuern sowie Sozialabgaben für die Renten-, Kranken- und Sozialversicherung.

Interessant wird es dann vor allem im Jahr der Auszahlung, die im Normalfall nach einer Laufzeit von sieben Jahren erfolgt. Denn auf die Erträge der vermögenswirksamen Leistungen wird für die Begünstigten eine Abgeltungssteuer fällig. Der Steuersatz dafür beträgt aktuell 25 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Gegebenenfalls ist auch noch die Kirchensteuer zu berücksichtigen.

In bestimmten Fällen ist es jedoch möglich, sich von der Abgeltungssteuer befreien zu lassen. Die Möglichkeit dazu gibt es, wenn die Kapitalerträge insgesamt in diesem Jahr die Summe von 801 Euro bei Singles und 1.602 bei Verheirateten nicht übersteigen. Um den steuerlichen Vorteil geltend zu machen, ist es für die Arbeitnehmer allerdings erforderlich, einen Freistellungsauftrag zu stellen.

Um als Selbstständiger den Abrechnungsaufwand so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, mit Lohnabrechnungsprogrammen zu arbeiten, die dazu in der Lage sind, die vermögenswirksamen Leistungen korrekt abzurechnen und dabei stets die aktuellen steuerlichen Vorgaben automatisch berücksichtigen.

Werbung