Wie gut sind Geschäftskonten, Festgeldkonten & Co. in Deutschland abgesichert?

Wie gut sind Geschäftskonten, Festgeldkonten & Co. in Deutschland abgesichert?

Konten sind allgemein durch verschiedene Entschädigungseinrichtungen vor dem Verlust, zum Beispiel durch Insolvenz des Bankinstituts, geschützt. Ganz vorsichtige Anleger verteilen ihr Geld auf verschiedene Bankentypen: Sparkasse, Privatbank und Volksbank. Giro- und Geschäftskonten sowie Spargelder sind abgesichert, Bankanleihen und Zertifikate jedoch nicht.

Bis zu 100.000 Euro sind geschützt

Notebook und Online BankingDie Entschädigungseinrichtung deutscher Banken haftet für Privatbanken und bei den Tochtergesellschaften ausländischer Banken bzw. deren Zweigniederlassungen der Sicherungsfonds des jeweiligen Heimatlandes der Mutterbank. Dabei sind je Sparer und Bank 100.000 Euro geschützt – dieser Schutz gilt EU-weit und ist gesetzlich verankert. Ist im Sicherungstopf nicht genügend Geld vorhanden, muss der Staat einspringen.

Seit dem 3. Juli 2015 deckt diese Einlagensicherung nun auch Fremdwährungskonten ab, wie beispielsweise den US-Dollar oder den Schweizer Franken. Vor diesem Datum waren lediglich Konten in EU-Währungen geschützt. Außerdem kann sich unter bestimmten Umständen die garantierte Summe bis auf 500.000 Euro erhöhen – etwa dann, wenn besondere Umstände zu höheren Einzahlungen führten, wie bei Kündigung, Renteneintritt, Invalidität oder beim Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie. Dieser erhöhte Schutzumfang gilt für sechs Monate.

Problem ausländische Banken

Besonders Anbieter von Fest- und Tagesgeld verfügen oftmals nicht über eine eigene Banklizenz und sind nur die zuvor genannten Niederlassungen ausländischer Banken. Innerhalb der EU ist dies wie bereits erwähnt kein Problem. Wer sich also beispielsweise für ein Konto bei MoneYou entscheidet, das zur niederländischen ABN Amro Bank gehört, kann auf die Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro vertrauen.

Problematisch könnte es hingegen bei ausländischen Banken werden, die aufgrund ihres Sitzes nicht unter die Regelung fallen. Wer sein Geld im Ausland anlegt, sollte daher unbedingt darauf achten, dass es eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt oder dass auch hier der freiwillige Schutz des Einlagensicherungsfonds gilt. Wer dort Mitglied ist, bringt der Link https://bankenverband.de zutage. Das Problem: Viele deutsche Sparer denken nicht an die Entschädigung und an andere Sicherheitsaspekte und achten überwiegend auf den Zinsertrag.

Die Faustregel sagt: Der Sicherheitsfonds sollte in Höhe von dreißig Prozent des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts aufkommen. Zwar sind die Sicherungssummen utopisch hoch, aber bei Großpleiten kaum aufbringbar und nur schwer einzuklagen.