Jedes Unternehmen, egal welcher Größe, ob Ein-Mann Unternehmen, GmbH oder gar einer AG wird mit großen Erwartungen, Hoffnungen und Träumen gegründet. Man hat Ziele und Visionen, aber man ist doch nicht dagegen gefeit, dass es eines Tages zu finanziellen Engpässen kommen kann, die Insolvenz droht. Gründe kann es dafür viele geben:
- Marktveränderungen
- Zahlungsfall bei einem wichtigen Kunden
- Fehlinvestitionen
- Strategische Fehler
Aber, ob nun durch eigene Fehler oder Unglück, kein Unternehmen strebt diese Situation freiwillig an. Aber was macht man als GmbH bzw. deren Geschäftsführer, wenn die Zahlungsfähigkeit bzw. Insolvenz droht? Vorneweg: man tut gut daran, bereits vor einem möglichen Insolvenzantrag, Experten mit Erfahrung in Sachen Insolvenz hinzuziehen. Warum zeigt dieser Artikel im weiteren Verlauf auf.
Kleiner Hinweis: Selbständige und Kleingewerbetreibende fallen in die Kategorie Privatinsolvenz bei Zahlungsfähigkeit.
Die erste Frage ist natürlich: Was bedeutet Insolvenz?
Insolvenz bedeutet, dass das Unternehmen bereits zahlungsunfähig ist oder Zahlungsunfähigkeit droht. Die Insolvenz ist in der Insolvenzordnung geregelt. Ein Unternehmen kann von sich aus einen Insolvenzantrag stellen, wenn absehbar wird, dass Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder in Kürze nicht mehr erfüllt werden können. Ebenso könnte eine Überschuldung (d.h. wenn die Aktiva, also das Vermögen, die Passivseite/die Verpflichtungen nicht mehr deckt) ein Grund sein. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist die Geschäftsführung einer GmbH verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen, ein Insolvenzantrag kann aber auch durch die Gläubigerseite erfolgen.
Wichtig: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist dringend ein Insolvenzantrag zu stellen, da bei Insolvenzverschleppung Gefängnisstrafen drohen (gilt nicht für Privatleute und Selbständige)
Insolvenz: die ersten Schritte
Bei Insolvenzeröffnung wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Die erste Frage ist dabei immer, ob ein geordnetes Verfahren überhaupt möglich ist, d.h. ob es überhaupt noch Vermögen und Gelder gibt, mit denen zumindest ein Teil der Verbindlichkeiten gedeckt werden kann. Der Insolvenzverwalter übernimmt dabei die Kontrolle und das Recht über verbliebenes Vermögen, Gläubiger wiederum können ihre jeweiligen Forderungen anmelden und werden dann, wenn möglich, über eine bestimmte Quote bedient. Da oft weniger Vermögensmasse zur Verfügung steht als Verpflichtungen vorhanden sind, bedeutet dies für Gläubiger natürlich fast immer einen Verlust.
Letztlich führen Insolvenzen meist zur Zerschlagung einer GmbH, d.h., was noch da ist, wird verteilt an die Gläubiger. Trotzdem ist das grundsätzliche Ziel einer Insolvenz natürlich auch zu prüfen, ob ein Unternehmen noch zu retten ist, etwa durch neue Kapitalgeber oder Eigentümer.
Gefahren einer Insolvenz
Für die Geschäftsführer einer GmbH ist eine Insolvenz mit erheblichen Risiken und Belastungen verbunden, die nicht unterschätzt werden sollten. Vorneweg muss mit einem erheblichen Zeitaufwand gerechnet werden zur Klärung aller Unterlagen und Fragen. Dies kann einen privaten Neuanfang, der aus finanziellen Gründen vielleicht dringend notwendig ist, erheblich erschweren. Zudem sind die rechtlichen Aspekte oft komplex, so droht eine sehr tief greifende Prüfung der Unternehmensvorgänge und Bilanzen durch den Insolvenzverwalter. Auch unverschuldet kann es hier unter Umständen zu finanziellen Forderungen an die Geschäftsführer kommen oder zu rechtlichen Konsequenzen.
Selbst wenn ein Geschäftsführer sich nicht absichtlich aus der GmbH bedient hat oder steuerlichen bzw. sozialrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, so kann dies doch aufgrund der Komplexität von Steuer- und Rechtsfragen immer unabsichtlich geschehen sein. Neben finanziellen Aspekten entsteht für die Geschäftsführer eine GmbH daher auch oft eine sehr große psychische Belastung. Gerade bei einer GmbH sind Geschäftsführer auch oft gleichzeitig Gesellschafter und bei einer GmbH sind Unternehmen und Familie oft eng miteinander verbunden, sodass hier menschliche Aspekte in weitaus stärkerem Maße berührt werden wie bei der Insolvenz eines Großunternehmens, beispielsweise einer AG.
Insolvenz wenn möglich vermeiden
Aufgrund der Risiken und Belastungen sollte eine Insolvenz wann immer irgendwie möglich vermieden werden. Es gibt durchaus mitunter Lösungen, um Unternehmen zu retten / sanieren, etwa durch Überbrückungskredite oder Zahlungsverlängerungen mit Gläubigern, vielleicht auch durch neue Kapitalgeber. Erfahrene Profis können gerade mit Gläubigern durchaus mitunter Erfolge erzielen, welche die Rettung für eine GmbH darstellen können und oft ist die Zerschlagung einer GmbH auch nicht immer im Interesse der jeweiligen Gläubiger, besonders wenn man diese auch in Zukunft gerne als kompetenten Geschäftspartner sieht. Man darf an dieser Stelle nicht übersehen, dass eine (mögliche) Insolvenz viele Gründe haben kann und nicht zwangsläufig das Ende einer an sich guten Geschäftsidee bedeuten muss und auch nicht sollte.
Zumindest sollten Experten von Außen aber vor Insolvenzantrag diesen gründlich durchleuchten und auf eventuelle Risiken untersuchen, um private Haftungsrisiken sowohl in finanzieller als auch (straf-)rechtlicher Sicht zu minimieren.