Bundesregierung will Mindestbemessungsgrenze Krankenkassenbeiträge für Selbständige halbieren

KrankenkasseDie Bundesregierung will die Krankenkasse Mindestbemessungsgrenze für Selbständige halbieren, dies sieht offensichtlich ein Gesetzentwurf für das neue GKV-Versichertenentlastungsgesetz vor. Kommt dies so, und die Regelung soll bereits ab 01.01.2019 gelten, so wäre dies für viele Selbständige eine extrem gute Nachricht.

Aktuell liegt die Mindestbemessungsgrenze, für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse berechnet werden, bei immerhin 2.283,75 Euro, nach der neuen Regelung würde dieser dann bei 1.142 Euro liegen. Was heißt das konkret?

Bei jemand, der weniger als 1.142 Euro verdient, sagen wir 800 Euro, würden dennoch 1.142 Euro als Einkommen angenommen, aber eben nicht mehr 2.283,75 Euro. Bei einem angenommen Beitragssatz von 15% für die gesetzliche Krankenversicherung läge der monatliche Beitrag dann bei 171 Euro statt bei 342 Euro, also ganze 171 Euro niedriger, hinzu kommt dann natürlich auch noch die Entlastung bei der Pflegeversicherung, sodass man locker 200 Euro weniger zu zahlen hat.

Verdient man mehr als die 1.142 Euro, aber weniger als die bisherigen 2.283 Euro, so zahlt man nur noch den Beitrag entsprechend des eigenen Einkommens, man wird also quasi endlich fair behandelt. Gleichzeitig soll wohl die bisherige Härtefallregelung entfallen, welche man unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen konnte. Bei dieser wurde man auf eine niedrigere Bemessungsgrenze eingestuft, allerdings nur, wenn unter anderem kein Vermögen ab einer gewissen Höhe vorhanden war. Die Härtefallregelung war gleichzeitig verbunden mit wiederkehrenden Prüfungen. Hier ergibt sich dann auch für Krankenkassen ein Vorteil, dass der bürokratische Aufwand entfällt.

Verdient man mehr als 2.283 Euro, ändert sich für Selbständige nichts, aber es wird auch hier der Druck möglicher unproportional hoher Krankenkassen-Beiträge genommen, wenn mal ein schlechteres Geschäftsjahr kommt. Hier hat man vor allem eine psychische Entlastung im Hinblick auf Zukunftsängste.

Deutliche Senkung der Krankenkassenbeiträge für viele Selbständige

Die mitunter unverhältnismäßigen hohen Beiträge zur Krankenkasse für viele Selbständige würden mit der neuen Regelung spürbar gesenkt, was den Schritt in die Selbständigkeit erleichtert, gleichzeitig Selbständigen mehr Luft zu atmen gibt und weniger Ängste. Wer 1500 Euro verdient und gleichzeitig neben Lebenshaltungskosten über 400 Euro alleine für die Krankenkasse zahlt, ist natürlich schnell überfordert. Gleichzeitig haben Selbständige mehr gezahlt als Arbeitnehmer mit gleichem Einkommen, was unabhängig von irgendwelchen Gerichtsurteilen, nicht nur nach meiner Meinung ungerecht war.

Es ist erfreulich, dass diese Entlastung nun kommt, allerdings hat es viel zu lange gedauert, was viele Selbständige in den Abgrund getrieben hat, wie man ja auch an den hohen Beitragsschulden sieht, die viele Selbständige belasten. Ebenso aber auch die Krankenkassen, die sich mit der Eintreibung dieser Schulden, was oftmals gar nicht möglich ist, beschäftigen müssen.

Schuld an der Problematik waren aber nie die Krankenkassen, sondern immer die falschen gesetzlichen Regelungen, die spät, aber immerhin, wohl in Ordnung gebracht werden.

Dies kann durchaus auch zu höheren Einnahmen der Krankenkassen führen, wenn Selbständigen damit der Sprung in diese erleichtert wird oder/und ihnen mehr Spielraum für Investitionen bleibt, die dann auch zu höheren Einkommen führen.

Mehr Infos zum Thema findet man auch im Artikel des VGSD – Verband der Gründer und Selbständigen e.V. hier

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