Das Thema Freiberufler und Selbständige mit Büro im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung bewegt durchaus den einen oder anderen. Dies sicherlich hinsichtlich der Vor- und Nachtteile, wenn es um die Arbeitseffizienz geht, aber auch sicher, wenn es um Abgaben- und steuerrechtliche Aspekte geht.
Büro im Haus? Keine separate Rundfunkgebühr
An einem wichtigen Punkt gibt es ja seit einiger Zeit Entwarnung, denn gesonderte Rundfunkgebühren (GEZ) fallen nicht mehr an, sofern man in seiner Wohnung bzw. Haus bereits einen Fernseher angemeldet hat. Der frühere Unsinn (anders kann man dies nicht bezeichnen), wo nun der Bürobereich ist, Wohnzimmer oder eigener Arbeitsraum, spielt glücklicherweise keine Rolle mehr. Einmal zahlen ist ja auch weiß Gott genug, besonders wenn man die „tollen“ Angebote gar nicht nutzt.
Selbständig in der Wohnung und der Vermieter
Der nächste Punkt betrifft sicher die Frage, ob die selbständige Tätigkeit in der eigenen Wohnung denn erlaubt ist. Hier gilt der erste Blick sicher dem Mietvertrag, wenn es sich nicht um das eigene Haus handelt. Allgemein muss eine selbständige Tätigkeit im Wohnbereich dem Vermieter angezeigt werden (nicht aber anderen Mietern). Nebentätigkeiten im geringen Umgang darf der Vermieter zwar nicht untersagen (sofern dadurch keine Belästigungen anderer Mieter entstehen), andere aber durchaus. Informiert werden muss der Vermieter aber auf jeden Fall. Es hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab, ob man hier mit Problemen rechnen muss. Wer eine Tätigkeit ausübt, die sehr still vonstattengeht, wer kaum oder nie Kunden empfängt und auch nicht massenhaft Waren lagert, wird in aller Regel kaum Probleme damit haben. Bei starkem Kundenbesuch etc. sowie lärmintensiven Tätigkeiten sieht es natürlich anders aus. Zu beachten ist, dass es in Wohngebieten auch örtliche Vorschriften geben kann, die eine Ausübung untersagen können. Eine Gemeinde wird aber sicher kein Problem mit einem Home-Office haben. Im Zweifel gilt: besser fragen. Örtliche Vorschriften und Art der Tätigkeit und damit verbundene Beeinträchtigungen anderer bestimmen in der Regel, ob ein Gewerbe in der privaten Wohnung erlaubt/möglich ist oder nicht.
Wer ein eigenes Haus hat, der muss natürlich niemand fragen, aber auch hier gilt es natürlich, örtliche Vorschriften zu beachten. In einem reinen Wohngebiet kann man halt keine Schreinerei so ohne Weiteres eröffnen.
Hat man die Frage geklärt, ob das Gewerbe in den eigenen Räumlichkeiten ausgeübt werden darf, dann gilt es natürlich zu klären, ob dies wirklich sinnvoll ist. Erlauben einem Freunde und Familie genügend Raum für Konzentration und Ruhe? Nur, wenn dieser Respekt vor der eigenen Arbeit gegeben ist, macht es Sinn, denn die Möglichkeit konzentriert zu arbeiten, ist natürlich Voraussetzung.
Steuerliche Aspekte und Telefonkosten
Zu Hause arbeiten beeinflusst natürlich auch steuerliche Aspekte, wie die Abzugsfähigkeit von Arbeitsräumen, wie setzt man Heizkosten an und in welchen Umfang, wie sieht es mit einem privat und geschäftlich genutzten Telefonanschluss aus? Im Allgemeinen ist dann eine volle Abzugsfähigkeit für ein Heimbüro gegeben, wenn dieser Raum der Hauptmittelpunkt der eigenen Tätigkeit ist, was bei Freiberuflern / Selbständigen häufig der Fall sein wird. Der Arbeitsraum muss dabei aber ein klar abgetrennter Bereich vom Rest der Wohnung sein und in einem vernünftigen Verhältnis zum Rest der Wohnung stehen. Natürlich können auch Einrichtung (sofern ein Zusammenhang gegeben ist) sowie anteilige Kosten von Miete / Strom / Wasser etc. berücksichtigt werden (bis wohl max. 1250 Euro).
Bei den Telefonkosten werden viele Selbständige, die ihr Büro in der eigenen Wohnung / Haus haben sicherlich den Anschluss sowohl privat als auch beruflich nutzen. Voraussetzung ist, dass das Telefon zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt wird. Grundsätzlich kann man bei der Kalkulation den privaten / geschäftlichen Anteil schätzen oder auf einen Einzelverbindungsnachweis setzen. Da die meisten wohl Flatrate Angebote nutzen, wird das mit der Einzelverbindung wohl schwierig. In aller Regel greift man dabei dann zu einem festen Mischanteil, wobei das Finanzamt in aller Regel einen 50% Anteil privat / beruflich akzeptiert. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten zwar voll abzugsfähig sind, aber der private Anteil als Einnahme verbucht werden muss. Einen höheren Anteil kann man meist nur durchsetzen, wenn man dies entsprechend belegt, was aber bei Flatrates schwierig ist. Schaut man sich ein wenig im Internet rum, so kann man feststellen, dass die vertretenen Meinungen i.A. vielfältig sind, da es wohl keine so ganz klaren Regelungen gibt. Im Zweifel kann man natürlich bei Finanzamt nachfragen. Am einfachsten sind zwar an sich immer getrennte Anschlüsse, trotz Steueraspekt ist für viele aber der eine gemeinsame Anschluss einfach günstiger.
Die eigene Situation entscheidet, wenn man die Wahl hat
Manches ist einfacher, wenn man ein separates Büro hat, manchmal ist es sogar ein Muss, wenn Familie / Freunde einem bei einem Büro in der Wohnung/Haus einfach keine Ruhe lassen, manchmal hat man auch keine Wahl, wenn örtliche Vorschriften oder Vermieter dies so wollen. Hat man alle diese Probleme nicht, so profitiert man bei einem Büro in der eigenen Wohnung ganz sicher immer von kurzen Anfahrtswegen :) was durchaus einiges an Lebenszeit bringt, die man ja weit besser verwerten kann als im Straßenverkehr.
Letztlich entscheidet also das eigene Umfeld, Regeln und Vorschriften als auch die Art der Tätigkeit, was am sinnvollsten ist. Viele werden aber auch einfach keine Wahl haben, da zusätzlich Mietkosten für ein separates Büro nicht getragen werden können.