Wer sich eine eigene Existenz aufbaut, zunächst als Selbständiger, und damit Erfolg hat, der wird früher oder später erwägen Mitarbeiter einzustellen, nicht nur, weil man alleine nicht mehr alle Aufgaben bewältigen kann, sondern auch, um die eigenen Produkte und Dienstleistungsangebote auszubauen, neue Kunden und Märkte anzusprechen. Die Anstellung neuer Mitarbeiter beinhaltet aber auch neue Aspekte, von der der Lohnsteuer, über Sozialversicherungsbeiträge bis hin zum verantwortungsbewussten Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement.
Doch was muss man genau beachten, wenn man Mitarbeiter einstellt?
Der Mini-Jobber
Der Mini-Jobber im eigenen Büro ist der einfachste Fall. Hierbei darf dieser nur maximal 450 Euro (Stand 09/2013) verdienen. Eine Lohnsteuerkarte wird nicht benötigt. Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal abgeführt. Aktuell sind dies knapp 30% für Krankenkasse und Rentenkasse primär, aber auch einen kleinen Teil von ca. 2% für die Lohnsteuer sowie Lohnfortzahlung/Schwangerschaft u.a. Wichtig für den Arbeitgeber ist zu wissen, dass auch Mini-Jobber Ansprüche auf Urlaub, anteilige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. haben. Auch gelten die gesetzlichen Kündigungsregeln.
Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Festanstellung
Komplizierter wird das Ganze natürlich bei einer Festanstellung. Zunächst mal benötigt der einzustellende Betrieb eine sogenannte Betriebsnummer, welche man über doe Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken erhält. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden (außer bei befristeten Verträgen), dem Arbeitnehmer muss aber spätestens nach 4 Wochen eine Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen zukommen. Arbeitsverträge müssen natürlich den gesetzlichen Rahmen beinhalten sowie auch eventuell vorhandene Tarifvereinbarungen.
Der neue Mitarbeiter muss mindestens seine Lohnsteuerkarte, Steuernummer und seine Sozialversicherungsnummer vorlegen. Als zukünftiger Arbeitgeber ist man verpflichtet, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer abzuführen. Für die Lohnsteuer gibt es Lohnsteuertabellen, die man im Buchhandel oder sicher auch beim Steuerberater erhält. Natürlich gibt es auch passende Softwareprogramme. Ähnlich wie bei der Umsatzsteuer richtet sich die Zahlweise nach der Summe der anfallenden Lohnsteuer und kann monatlich, vierteljährlich (zwischen 1.000 und 4.000 Euro) oder auch jährlich erfolgen müssen (bis 1.000 Euro). Nicht vergessen darf man natürlich den Solidaritätszuschlag sowie eventuell eine anfallende Kirchensteuer.
Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) sind an die Krankenkasse abzuführen, wobei der Arbeitgeber auch den Anteil des Arbeitnehmers abführt. In der Regel an die Krankenkasse, die der Arbeitnehmer gewählt hat. Sozialversicherungsbeiträge sind mindestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.
Neben diesen Abführungspflichten hat ein Arbeitgeber natürlich auch Meldepflichten, etwa wenn ein Mitarbeiter nach Heirat den Namen wechselt, Adressen sich ändern etc.
Arbeits- und Gesundheitsmanagement
Neben gesetzlichen Pflichten hat ein bewusster Arbeitgeber auch eine soziale Verantwortung, insbesondere hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsmanagement, welches auch im Eigeninteresse eines langfristig denkenden Unternehmers ist, dient dieses doch sowohl dazu die Motivation und Zufriedenheit eines Mitarbeiters zu steigern als auch, um seine Ausfallzeiten zu minimieren. Hier findet der Interessierte mehr Infos zum Arbeitsschutz. Gerade in diesem Bereich gibt es oftmals viele Verbesserungsmöglichkeiten, um etwa die Gefahr von Unfällen zu reduzieren, das Bewusstsein von Mitarbeitern zu schärfen und nicht zuletzt auch, um die eigentliche rechtliche Absicherung zu stärken sowie die Organisationsabläufe zu verbessern – eine Arbeitsschutz Zertifizierung zeigt, dass man als Unternehmer, der nunmehr nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich ist, sich seiner Verantwortung bewusst ist, was den positiven Nebeneffekt einer Steigerung des eigenen Images mit sich bringt, was einem für neue Mitarbeiter auch attraktiver als Unternehmen und zukünftigen Arbeitgeber macht.
Der Aufstieg vom Einzelkämpfer zum Unternehmer, der Verantwortung auch für andere trägt, bringt dem (nun) Unternehmer neue Möglichkeiten, um sein Geschäftskonzept auszubauen und zu entfalten, führt aber natürlich auch dazu, dass neue gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und einzuhalten sind. Gleichsam bedeutet die Beschäftigung von Menschen auch eine soziale Verantwortung, die auch Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement umfasst.