Krankenkassenbeitrag 2019 für Selbständige: Endlich Entlastung

KrankenkasseDer Krankenkassenbeitrag 2019 für Selbständige bietet endlich Entlastung, zumindest für alle, die Einnahmen unterhalb der alten Beitragsbemessungsgrenze. Lag der sogenannte Mindestbeitrag, der als Einkommen angenommen wurde, in 2018 noch bei satten 2.284 Euro, so wird dieser in 2019 nunmehr auf 1.015 Euro Euro halbiert. Also eine Reduzierung um mehr als die Hälfte mit spürbaren Auswirkungen.

Bisher musste man nämlich mindestens auf einen Betrag von 2.284 Euro Beiträge zahlen, selbst wenn man in Wirklich vielleicht nur 1.500 Euro verdient. Ab 2019 wird man nunmehr nur noch auf die tatsächlich verdienten 1.500 Beiträge zahlen (als Beispiel). Bei einem durchschnittlichen Krankenbeitrag von ca. 15.5% plus Pflegeversicherung kann man sich eicht ausrechnen, welche Ersparnis dies bedeutet.

Start in die Selbständigkeit wird erleichtert

Damit tritt nicht nur eine erhebliche Entlastung ein, sondern der Start in die Selbständigkeit wird zudem erleichtert, denn die mitunter hohen Beiträge hatten natürlich eine abschreckende Wirkung. Statt gut 423 Euro zahlt man nunmehr also nur noch mindestens 188 Euro. Dies ist allerdings dann auch der Mindestbeitrag, auch wenn man vielleicht nur 800 Euro verdient. Keine Entlastung gibt es natürlich, wenn man ohnehin mehr als 2.284 Euro verdient hat, aber dann hat man es ja auch verdient. Aber auch dann ist die Nachricht positiv, denn es kann ja mal sein, dass man ein schwächeres Jahr hat und nun weiß man, dass auch dann die Krankenkassenbeiträge nicht gleich einen zu großen Brocken am dann ohnehin kleineren Einkommen abknabbern. Schwächephasen, die es immer mal gibt bei Selbständigkeit können so leichter gelöst werden.

Keine „Härtefall“ – Regelung mehr bei den Krankenkassenbeiträgen für Selbständige

Abgeschafft wurde auch die sogenannte Härtefallregelung, bei der man bisher bei niedrigeren Einkommen als den bisherigen Mindestbetrag bei bestimmten Voraussetzungen einem niedrigeren Satz von etwas über 1.500 Euro benatragen konnte. Nicht nur liegt die neue Mindestbeutragsbemessungsgrenze deutlich unter dieser alten Härtefallgrenze, sondern es entfällt natürlich auch viel Bürokratie, sowohl für den Beitragszahler als auch für die Krankenkassen. Zudem hatte diese Härtefall-Benatragung durchaus etwas entwürdigendes an sich.

Positiv ist, dass endlich gehandelt wurde und Selbständige deutlich entlastet werden und fairer ihre Beiträge zahlen. Negativ ist, dass dies so lange gedauert hat. So lange, dass viele Selbständige in Schulden getrieben wurden und viele auch ihre Selbständigkeit aufgegeben haben. Dies wurde von Politik und auch Gerichten lange ignoriert, glücklicherweise wurde dieser Zustand aber endlich geändert.

Auch wenn möglicherweise andere Belastungen auf Selbständige in der Zukunft zukommen, so kann man sich zumindest für diesen Moment über die Entschärfung der Krankenkassenbeiträge für Selbständige freuen. Nach Jahren der Kritik kann ich also endlich mal an dieser Stelle etwas positives schreiben.