Betriebsverfassungsgesetz: Rechte und Pflichten kennen

Gründer Selbständige Business UnternehmensgründungJeder, der ein Unternehmen gründet, wird sich früher oder später mit dem Thema Betriebsrat und Betriebsverfassungsgesetz (kurz BetrVG) beschäftigen müssen. Ein Unternehmen als solches hat allerdings keinen direkten Einfluss auf einen Betriebsrat, muss aber natürlich mit einem Betriebsrat, wenn gebildet, sich auseinandersetzen. D.h. auch der Unternehmer oder das Unternehmen muss den Wirkungsbereich und die Möglichkeiten eines solchen kennen, ebenso ist erforderlich den im Gesetz verankerten Informationspflichten nachzukommen.

Die Initiative für die Bildung eines Betriebsrates selbst muss dabei aber von den Mitarbeitern ausgehen. Die Bildung eines Betriebsrates ist grundsätzlich möglich ab 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern im Unternehmen: Das Unternehmen selber hat weder eine Verpflichtung noch überhaupt das Recht dazu einen Betriebsrat zu gründen, es ist aber verpflichtet mit einem einmal gebildeten Betriebsrat zusammenzuarbeiten und hat im Rahmen des Gesetzes dann gewisse Informations- und Mitwirkungspflichten. Aus Unternehmenssicht ist es dabei auch wichtig zu wissen, dass dieses nach §40 Abs.1 des Betriebsverfassungsgesetzes die Kosten zu tragen hat, welche durch die Tätigkeiten des Betriebsrates entstehen bzw. zur Ausführung von dessen Tätigkeit notwendig sind, was z.B. Reisekosten, Arbeitsmaterialien und Ähnliches beinhaltet. Ebenso hat es unter Umständen Freistellungspflichten für Betriebsräte.

Das Betriebsverfassungsgesetz und auch Betriebsräte als solches sind aber nicht verbunden z.B. mit Gewerkschaften, auch wenn es in der Praxis natürlich Verflechtungen geben wird.

Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitern

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt im Prinzip die Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern, ein Betriebsrat selber hat dabei zwar keinen direkten Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen oder die Unternehmensstrategie, aber er wird aufgrund seiner Bedeutung dennoch gewisse Einflussmöglichkeiten haben, denn das Betriebsverfassungsgesetz wirkt sich auf verschiedene wichtige Bereiche im Unternehmen aus. Zu nennen sind hier z.B. soziale Angelegenheiten, Arbeitsabläufe in Unternehmen, Personalangelegenheiten etwa bei Kündigungen, wo ein Betriebsrat zwingend vor jeder Kündigung zu hören ist, oder auch bei Neueinstellungen und vieles mehr. Es kann also sowohl einzelne Mitarbeiter betreffen als auch Unternehmen und Mitarbeiter als Ganzes.

Die Rechte und Pflichten, die das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht, variieren dabei zwischen Mitwirkungspflichten und reinen Informationspflichten, so ist ein Unternehmen verpflichtet einmal im Jahr über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auf einer Betriebsversammlung zu berichten, ebenso hat er Informationspflichten bezüglich Mitarbeiter, welche nicht in einem festen Arbeitsverhältnis zum Unternehmen stehen wie z.B. bei Leiharbeit. Ebenso sind Unternehmen verpflichtet, dem Betriebsrat jederzeit umfassende Informationen über alle betrieblichen Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen.

Unternehmen und Mitarbeiter sollten Rechte und Pflichten eines Betriebsrates kennen

Mitarbeiter im VertriebUnternehmen als auch Mitarbeiter sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich dazu verpflichtet vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, was letztlich an sich auch dem Wohl eines Unternehmens dient. Da es aber immer unterschiedliche Auffassungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitern geben wird, ist eine genaue Kenntnis welche Rechte und Pflichten das Betriebsverfassungsgesetz beinhaltet, für beide Seiten unverzichtbar. Aus Unternehmenssicht ist dabei besonders zu beachten, dass Verletzungen der gesetzlichen Aufklärungs- und Auskunftspflichten des Arbeitgebers unter Umständen auch mit Geldbußen und Zwangsgelder geahndet werden können, also durchaus konkrete monetäre Folgen haben können.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt wie erwähnt wesentliche Bereiche des Verhältnisses zwischen Unternehmen und Mitarbeiter und hier neben den großen Fragen wie Beschäftigungsverhältnisse / Kündigungen / Neueinstellungen auch die täglichen Arbeitsprozesse. Gerade Letztere unterliegen ebenso wie die gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung auch Veränderungsprozessen bis hin zu modernen Aspekten wie sozialen Netzwerken. Daher ist es empfehlenswert, neben dem Gesetzeswerk als solches sich auch über Medien wie etwa dem Internet ständig weiter zu informieren. Helfen können hier auch kommentierte Ausgaben zum Betriebsverfassungsgesetz, wo auch aktuelle Entwicklungen und Rechtsurteile berücksichtigt sind.

Auch wenn das Betriebsverfassungsgesetz durchaus einen konkreten Rahmen setzt, so sind einzelne Abschnitte immer interpretationsfähig, sodass Konflikte über Pflichten und Rechte immer umstritten sind und wohl auch zukünftig sein werden, was sich ja auch in zahlreichen Gerichtsurteilen zu diesem Themenkomplex zeigt, daher ist sowohl für Unternehmen als auch Arbeitnehmer hierbei ein ständiges Lernen angesagt.

Das Betriebsverfassungsgesetz gilt zwar nicht für Selbständige oder sehr kleine Firmen mit wenigen Mitarbeitern, es greift aber bereits ab 5 Mitarbeitern, sodass es ein Großteil der Arbeitsverhältnisse und Unternehmen in diesem Land betreffen wird und da Unternehmen oft schnell wachsen, sollten auch Gründer sich bereits damit wenigsten im groben Rahmen beschäftigen.

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